Das Opt-In Verfahren ist im Emailmarketing ein Instrument, um die Zustimmung der Empfänger von Newslettern und Werbemails zu verifizieren. E-Mail-Adressen für Newsletter können bei Adress-Brokern im Paket gekauft werden oder selbst bei Gewinnspielen, Umfragen usw. aquiriert werden. Dabei wird dem Kunden deutlich gemacht, dass er sich für den weiteren Newsletter-Empfang bereit erklärt. Das nennt man Opt-In.
Da anschließendes Emailmarketing trotzdem als Spam gedeutet werden könnte und Abmahnungen die Folge sein könnten, benutzen Marketer immer häufiger Double Optin. Am 23.01.2007 hat das LG Berlin entschieden, dass Werbemails und Newsletter im Double Optin Verfahren keinen Spam darstellen (Az.: 15 O 346/06). Absolute Rechtssicherheit kann jedoch auch dies nicht bieten, da das deutsche Recht noch nicht ans Internet-Marketing angepasst ist. Optin ist jedoch unbedingt nötig, Double-Optin rechtssicherer.
Beim Double Optin wird dem Kunden eine E-Mail geschickt, die einen Bestätigungslink für die Zustimmung zu weiteren Werbemails (oder auch -SMS) beinhaltet. Ohne Optin sollte man keine Marketingmails versenden.